Beim Arbeiten mit elektrischen Betriebsmitteln lauern viele Gefahren. Um die Sicherheit von Mitarbeitern sicherzustellen und Risiken weitestgehend zu verringern, wurden verschiedene Vorschriften und Prüfungen geschaffen. Mehr dazu im Folgenden.
BGV A3 Prüfung
Zu den Leistungen der E Service Check GmbH gehören verschiedene Prüfungen, die die Sicherheit von jeglichen elektrischen Betriebsmitteln und allen elektrischen Anlagen sowie Maschinen sicherstellen. Die Vorschriften, nach denen diese Prüfungen ablaufen, enthalten sämtliche Standards, die für die Gewährleistung der Sicherheit nötig sind. Der Name BGV A3 Prüfung ist veraltet, heutzutage ist es die Prüfung nach DGUVV3.
Das Ziel ist es, Risiken beim Betrieb von technischen Anlagen zu minimieren. Um sicherzustellen, dass die Standards dieser Vorschrift auch eingehalten werden, erfolgt die Prüfung regelmäßig. Die Prüfung nach DGUVV3 entspricht einer technischen Sicherheitsprüfung. Jedes Unternehmen, jeder Betrieb und jede öffentliche Einrichtung ist zu einer regelmäßigen Prüfung nach dieser Vorschrift verpflichtet. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die maximale Sicherheit der eingesetzten Technik jederzeit gewährleistet ist.
Prüfung der Elektrogeräte
Die DGUV 3 ist die Vorschrift, die die Prüfung der von Unternehmen verwendeten Elektrogeräte beinhaltet. Sie ist für alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. Das Ziel von einem solchen E-Check ist, die Sicherheit von elektrischen Anlagen zu gewährleisten. Jedes Unternehmen muss nachweisen, dass alle elektrischen Geräte durch eine anerkannte und normgerechte Prüfung die Einzelheiten der Vorschrift erfüllen.
In der Vorschrift gibt es zwei Grundsätze: Der erste Grundsatz besagt, dass Unternehmer dafür Sorge zu tragen haben, dass alle vorhandenen elektrischen Betriebsmittel den Regeln entsprechend installiert wurden und auch nach ihnen geändert und instand gehalten werden. Die Instandhaltung hat dabei immer durch eine Elektrofachkraft oder unter Aufsicht dieser zu erfolgen. Der Betrieb der elektrischen Anlagen hat ebenfalls immer nach den gegebenen Regeln zu erfolgen.
Der zweite Grundsatz handelt davon, wie ein Unternehmen bei einem Mangel eines elektrischen Betriebsmittels vorzugehen hat. Ein Mangel liegt vor, wenn ein Betriebsmittel nicht mehr der Vorschrift entspricht. Mängel sind unverzüglich zu beheben und im Falle, dass von einer dringenden Gefahr auszugehen ist, darf die Anlage nicht weiter verwendet werden.
Prüfung zur Vermeidung von Unfällen
Das Ziel der Prüfung nach DGUV A3 ist die Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz, die bei der Verwendung elektrischer Betriebsmittel entstehen können. Immer wieder kommt es zu Stromunfällen. Deshalb wird mit dieser Vorschrift die vollständige Funktionstüchtigkeit überprüft, sodass gängige Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt sind. Dabei werden Defekte frühzeitig entdeckt und behoben, was die Anzahl der Unfälle deutlich senkt.