Die Wechselschaltung

Eine Wechselschaltung wird immer dann installiert, wenn ein Verbraucher über genau zwei Schaltstellen geschaltet werden soll. Dabei kann der Verbraucher von jeder der beiden Schaltstellen oder wechselseitig ein- und ausgeschaltet werden.

Für den Aufbau einer Wechselschaltung benötigt man zwei Wechselschalter und mindestens einen Verbraucher. Ein Wechselschalter verfügt über einen Fußkontakt (rote Markierung) und zwei Wechselkontakte. Mit jedem Schaltvorgang wechselt die Verbindung zwischen dem Fußkontakt und einem der beiden Wechselkontakte.

Aufbau der Wechselschaltung

Dazu schließt man den spannungsführenden Außenleiter zunächst an den Fußkontakt des ersten Wechselschalters an. Die beiden Wechselkontakte des ersten Wechselschalters werden dann an die Wechselkontakte des zweiten Wechselschalters angeschlossen. Die Leitungsverbindungen zwischen den beiden Wechselkontakten nennt man „korrespondierende Adern“. Der Fußkontakt des zweiten Wechselschalters wird dann zum Verbraucher geführt, diese Verbindung nennt man „Schalterdraht“. Außerdem wird an den Verbraucher der Neutralleiter (Farbe: Blau) als rückführender Leiter zur Spannungsquelle angeschlossen.

Stehen beide Wechselschalter in der gleichen Position, dann ist der Stromkreis über den ersten Wechselschalter, über eine der beiden korrespondierenden Adern und über den zweiten Wechselschalter hin zum Verbraucher geschlossen. Das bedeutet eine Lampe bspw. würde in diesem Schaltungszustand leuchten. Wird jetzt einer der beiden Wechselschalter betätigt, dann stehen beide Wechselschalter in unterschiedlicher Position und der Stromkreis ist unterbrochen. Wird ein weiteres Mal einer der beiden Wechselschalter betätigt, dann müssen automatisch wieder beide Schalter in der gleichen Position stehen und der Verbraucher wird erneut eingeschaltet.

Zu jedem Wechselschalter sowie zum Verbraucher muss zum Schutz gegen den elektrischen Schlag der Schutzleiter mitgeführt werden. Bei einem nichtleitenden Gehäuse wird der Schutzleiter über eine isolierte Klemme in das Betriebsmittel gelegt, bei einem elektrisch leitendem (Metall) Gehäuse wird der Schutzleiter an das Gehäuse angeschlossen.

Wechselschaltung mit Glimmlampen

Möchte man einen oder beide Wechselschalter zu beleuchteten Schaltern machen, um diese bei Dunkelheit einfacher erkennen zu können, dann muss die Glimmlampe im Wechselschalter zwischen die beiden Wechselkontakte geschaltet werden. Befinden sich beide Schalter in unterschiedlicher Position, ist der Verbraucher also ausgeschaltet, dann liegt die Glimmlampe in Reihe zum Verbraucher und leuchtet. Befinden sich beide Schalter in gleicher Position, dann sind die Glimmlampen in den Schaltern aus- und der Verbraucher eingeschaltet.

Möchte man einen Kontrollwechselschalter verbauen, dessen Glimmlampe anzeigt, dass der Verbraucher eingeschaltet ist, dann kann man dazu lediglich den zweiten Wechselschalter verwenden, also den Wechselschalter mit dem „Schalterdraht“. Dazu wird die Glimmlampe genau wie der Verbraucher auch am Schalterdraht und am Neutralleiter angeschlossen. Glimmlampe und Verbraucher liegen also parallel. Im Gegensatz zum beleuchteten Schalter benötigt der Kontrollwechselschalter also zusätzlich einen Neutralleiter.

Der Vorteil dieser Wechselschaltung ist eindeutig die einfache Nachinstallation von weiteren Schaltstellen mit Hilfe der Kreuzschaltung. Nachteile entstehen beide der zusätzlichen Installation von Steckdosen. Dann bietet sich die Sparwechselschaltung an.

In ersten Video zeige ich nochmal ganz ausführlich wie die Serienschaltung im Installationsplan, im Übersichtsplan und im Stromlaufplan aussieht:

4.3.3.1 Die Wechselschaltung

Im zweiten Video zeige ich dir, wie die Verdrahtung mit echten Wechselschaltern aussieht.

4.3.3.2 Wechselschaltung verdrahten

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